| Abschluss: |
Doppelabschluss der Hochschule Wismar und der Universität Szczecin, Master of Science (M.Sc.) |
Voraussetzungen für die Zulassung: |
- Voraussetzung für die Zulassung ist der erfolgreiche Abschluss einer Bachelor-, Magister- oder Diplomprüfung in demselben oder in einem verwandten Studiengang an einer deutschen, polnischen oder einer anderen ausländischen Hochschule. Dies wird durch eine Gesamtnote bis einschließlich 2,5 dokumentiert.
- Eine weitere Voraussetzung ist außerdem der erfolgreiche Abschluss einer Sprachprüfung in Form eines Tests, Interviews oder Bewerbungsgesprächs. (Englisch für die deutschen Studierenden in Wismar, Deutsch für die polnischen Studierenden in Szczecin)
- Eine einschlägige Berufspraxis kann die Gesamtnote verbessern. Darüber und über andere Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
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| Tätigkeiten: |
Absolventen sind man insbesondere für leitende Tätigkeiten qualifiziert. Ein Einsatz ist in allen Phasen der Entwicklung und der Anwendung von Informations- und Kommunikationssysteme (IuK-Systeme) in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen möglich. |
| Studienbeginn: |
Jeweils zum Wintersemester |
| Regelstudienzeit: |
4 Semester |
| Studienfachberatung: |
Prof. Dr. Jan Helmke |