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Architektur, Master

Abschluss: Master of Arts (M.A.)
Voraussetzungen
für die Zulassung:
  • Bachelorabschluss mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser in der Fachrichtung Architektur oder einem vergleichbaren Studiengang oder
  • einen Abschluss als Diplom-Ingenieur mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser in der Fachrichtung Architektur oder einem vergleichbaren Studiengang.
  • Eine besondere Zulassungsvoraussetzung beinhaltet eine schriftliche Bewerbung, aus der die Studienmotivation, die Studienziele und die angestrebten Inhalte des Studiums hervorgehen. Voraussetzung ist aber eine erfolgreiche Absolvierung eines Auswahlverfahrens an der Fakultät Gestaltung.
Tätigkeiten: Die Absolventen finden ihr Arbeitsgebiet vorwiegend
  • in Planungs-und Architektenbüros
  • bei Bauämtern und Behörden
  • in vielen bauverwandten Berufsfeldern und
  • als freischaffender Architekt
Der Abschluss Master of Arts berechtigt sie , wenn sie diesen Schritt wählen, zur Promotion, qualifiziert für die Eintragung in die Liste der Architektenkammer und eröffnet auch Berufschancen im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung.
Studienbeginn: Jeweils zum Wintersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienfachberatung: Dipl.-Ing. Susanne Lorenz
Prof. Dr. Joedicke
Termine
15.02.12
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