| Abschluss: |
Bachelor of Arts (M.A.) |
Voraussetzungen für die Zulassung: |
- Hochschul- bzw. Fachhochschulreife oder
- Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird oder
- Bestehen einer Zugangsprüfung nach abgeschlossener Berufsausbildung mit anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit oder nach einer mindestens fünfjährigen beruflichen Tätigkeit. (für Bewerber ohne Hochschul- bzw. Fachhochschulreife) sowie
- einen Nachweis über ein Vorpraktikum von mindestens 10 Wochen in Handwerksbetrieben (oder vergleichbar) und
- erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung über den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Befähigung – dieses Verfahren beinhaltet die Einreichung einer Mappe mit künstlerisch-gestalterischen Arbeiten sowie eine Eignungsprüfung.
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| Tätigkeiten: |
Der Innenarchitekt entwirft Gesamtkonzepte und Detaillösungen für Innenräume von Gebäuden sowie temporären und mobilen Räumen. Darunter fällt zum Beispiel die Gestaltung öffentlicher und repräsentativer Orte. (Foyers, Museen), von Geschäftsräumen (Läden, Restaurante) oder Gestaltung des Freizeit,- und Wohnbereiches. (individuelle und serielle Möbel) |
| Studienbeginn: |
Jeweils zum Wintersemester |
| Regelstudienzeit: |
6 Semester |
| Studienfachberatung: |
Prof. Dipl.-Ing. Michael Rudnik |