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Innenarchitektur, Master

Abschluss: Master of Arts (M.A.)
Voraussetzungen
für die Zulassung:
  • Studienabschluss „Bachelor of Arts“, Dipl.-Ing. (FH)“ oder „Dipl.-Ing.“ mit der Mindestnote 2,5 in einem Studiengang Design, Innenarchitektur oder Architektur einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Auch für Bewerbungen designverwandter Studiengänge bietet der Masterstudiengang Innenarchitektur Zulassungsmöglichkeiten an.
Besondere Voraussetzungen
für die Zulassung:
  • Schriftliche Bewerbung, aus der die Studienmotivation, die Studienziele und die angestrebten Inhalte des Studiums hervorgehen und
  • Portfolio mit den wichtigsten Arbeiten des vorangegangen Studiums, den Arbeitsergebnissen der Bachelor-Thesis oder der Diplomarbeit und ein persönliches Gespräch.
Tätigkeiten: Der Innenarchitekt entwirft Gesamtkonzepte und Detaillösungen für Innenräume von Gebäuden sowie temporären und mobilen Räumen. Darunter fällt zum Beispiel die Gestaltung öffentlicher und repräsentativer Orte. (Foyers, Museen), von Geschäftsräumen (Läden, Restaurante) oder Gestaltung des Freizeit,- und Wohnbereiches. (individuelle und serielle Möbel)
Studienbeginn: Jeweils zum Sommer- und Wintersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienfachberatung: Prof. Dipl.-Ing. Michael Rudnik
Termine
15.02.12
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