


Der Prüfungszeitraum für das Sommersemester 2012:
25.06.2012 bis 14.07.2012
Bereich Bauingenieurwesen: 02.07.2012 bis 21.07.2012
Auslagen der Prüfungs- und Anmeldelisten:
14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin in den Bereichen.
Seit dem Wintersemester 2011/12 können sich ausgewählte Studiengänge unter lsf.hs-wismar.de online zu den Prüfungen an- bzw. abmelden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter lsf.hs-wismar.de/onlinepa.
Die Anmeldung zur Prüfung für das Sommersemester 2012 erfolgt in der Zeit vom 10.04. bis 27.04.2012.
Für alle anderen Studiengänge erfolgt die Prüfungsanmeldung wie gehabt über die Anmeldeformulare im Haus 21, Erdgeschoss.
Die Anmeldefrist für das Belegen von Prüfungen für den Prüfungsabschnitt Sommersemester 2012 ist am 27.04.2012 abgelaufen. Gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an der Hochschule Wismar vom 09.03.2004 ist bei verspäteter Anmeldung von Prüfungen (Eingang der Anmeldung im Studienbüro) eine Säumnisgebühr in Höhe von 5,00 Euro zu entrichten.
Die Möglichkeit der verspäteten Prüfungsanmeldung endet am 25.05.2012
(Ausschlussfrist).
Der Prüfungsabschnitt beginnt am 25.06.2012 und endet am 14.07.2012.
Beachten Sie bitte, dass Ihre Anmeldung zur Prüfung erst wirksam wird, wenn Ihr fälliger Betrag auf unserem Konto eingegangen ist.
Empfänger: Institut: | Hochschule Wismar Sparkasse Mecklenburg Nordwest |
|---|---|
BLZ: | 140 510 00 |
Konto-Nr.: | 100 001 83 30 |
Verwendungszweck: | "Name u. Matrikelnummer" versp. Prüfungsanmeldung |
Wir bitten Sie daher, den Betrag von 5,00 Euro unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.05.2012 (Ausschlussfrist, maßgebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Hochschule Wismar) zu begleichen. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Matrikelnummer und den Verwendungszweck anzugeben. Sie ermöglichen uns eine schnellere und richtige Zuordnung Ihrer Zahlung.
Wichtiger Hinweis zum Versäumnis einer Prüfung durch Krankheit:
Bei Versäumnis einer Prüfung durch Krankheit ist ein amtsärtzliches Attest vorzulegen, andernfalls gilt die Modulprüfung als abgelegt und nicht bestanden. Das amtsärtzliche Attest muss die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung (z.B. der Hinweis auf bestimmte Schmerzen) enthalten und ferner die sich daraus ergebende Behinderung in der Prüfung (z.B. Störung der Konzentrationsfähigkeit) aufzeigen. Amtsärtzliche Atteste, die nur einen Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit aufzeigen, können nicht anerkannt werden. Der Versäumnisgrund ist unverzüglich anzuzeigen.
Sie haben die Möglichkeit, über das Portal HIS LSF Ihren Notenspiegel (Leistungsübersicht) im Internet selbst auszudrucken. Dies ist als Ergänzung zum Servicepoint gedacht. Die Anmeldung erfolgt unter http://lsf.hs-wismar.de. Als Benutzername und Passwort verwenden Sie bitten Ihren Account vom Rechenzentrum, den Sie auch beispielsweise zum Abrufen der E-Mails
verwenden. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an lsf-support[at]hs-wismar.de.