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Möglichkeiten der Rückmeldung

Die jährlichen Rückmeldetermine sind:

Sommersemester vom 01.12. bis 31.01. eines jeden Jahres
Wintersemester vom 01.06. bis 31.07. eines jeden Jahres.


1. Bezahlung über HIS LSF

Die Bezahlung des Semesterbeitrages (= Rückmeldung) ist über das Portal HIS LSF (lsf.hs-wismar.de) möglich. Um diese Funktion nutzen zu können, benötigen Sie die Nutzungsberechtigung des Rechenzentrums. Sie erhalten die Berechtigung nach einmaliger Anmeldung im Rechenzentrum der Hochschule Wismar.


2. Die Bezahlung per Überweisung

Empfänger:                     Hochschule Wismar                        

Institut:

Sparkasse Mecklenburg Nordwest

BLZ:

140 510 00

Konto-Nr.:

100 001 83 30

Verwendungszweck:

"Name u. Matrikelnummer" Rückmeldung

Bei Überweisungen aus dem Ausland:

IIBAN-Nr.:

DE19140510001000018330

SWIFTBIC:

NOLADE21WIS

Dezernat:

Studentische und akademische Angelegenheiten


Höhe des Semesterbeitrages für das Sommersemester 2012
Standort Wismar:

 

Studentenwerksbeitrag

 45 €

Asta-Beitrag

   5 €

Rückmeldegebühr

   7 €

Semesterbeitrag insgesamt

 57 €

57,00 Euro Termin: 31.01.2012 = Standort Wismar (Ausschlussfrist, maßgebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Hochschule Wismar)


Höhe des Semesterbeitrages für das Sommersemester 2012
Standort Warnemünde:

 

Studentenwerksbeitrag

   45 €

Semesterticket Rostock/ Warnemünde

   74 €

Asta-Beitrag

     5 €

Rückmeldegebühr

     7 €

Semesterbeitrag insgesamt

 131 €

131 Euro Termin: 31.01.2012 = Standort Warnemünde (Ausschlussfrist, maßgebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Hochschule Wismar)


Hinweis

Studenten, die nicht oder nicht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung einzahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Abs. 3 LHG M-V führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.



Hinweis zum Semesterticket für Studenten des Bereiches Seefahrt

Aufgrund einer technischen Umstellung ist es nun möglich, dass Studenten des Bereiches Seefahrt den Beitrag für das Semesterticket auf Antrag zurückerstattet bekommen.

Hierzu ist folgendes zu tun:

  1. Der Student stellt einen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket  beim AStA der Hochschule Wismar
  2. Erhält der Student eine Befreiung, stellt er beim Dez. II (Frau  Krüger) einen Antrag auf Rückerstattung des Beitrages und fügt die AStA-Befreiung in Kopie bei. (Anträge im Netz erhältlich)
  3. Der Student bedruckt seine Chipkarte neu (Aufdruck des Semestertickets ist dann nicht mehr vorhanden, sondern lediglich die Gültigkeit bis zum Ende des Semesters) und legt diese in der Studorg in Warnemünde vor.
  4. Die Studorg informiert Dez. II (Frau Krüger) über die Änderung des Aufdruckes.
  5. Dez. II (Frau Krüger) überweist die Rückerstattung auf das Konto des Studenten.

Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung vom Semesterticket durch den AStA im Regelfall nur bewilligt wird, wenn Sie nachweislich das gesamte Semester nicht am Studienort Warnemünde sein werden. Entsprechende Nachweise sind dem Antrag auf Befreiung beizufügen.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass zunächst immer der gesamte Semesterbeitrag zu entrichten ist. Das Semesterticket darf nicht bereits bei der Rückmeldung abgezogen werden.

Sollten sich Fragen diesbezüglich ergeben, wenden Sie sich gern direkt an ihr Studienbüro in Wismar (Frau Krüger).

Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten

Termine
15.02.12
Trefft uns persönlich und stellt uns Eure Fragen rund um das... mehr»
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