


Gemäß § 21 Abs. 1 des LHG haben sich die Studierenden zu jedem Semester zum Weiterstudium anzumelden und die dabei fälligen Gebühren und Beiträge zu entrichten.
Die Frist für die Rückmeldung zum Sommersemester 2012 ist am 31.01.2012 abgelaufen. Lt. Satzung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an der Hochschule Wismar vom 9. März 2004 ist bei verspäteter Rückmeldung (Zahlungseingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule) eine Säumnisgebühr in Höhe von 5 € zu entrichten.
Standort Wismar:
Höhe des Semesterbeitrages: | 57 € |
|---|---|
Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung: | 5 € |
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages: | 62 € |
Termin: | 20.02.2012 |
Standort Warnemünde:
Höhe des Semesterbeitrages: | 131 € |
|---|---|
Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung: | 5 € |
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages: | 136 € |
Termin: | 20.02.2012 |
Studierende, die nicht den vollen Semesterbeitrag sowie die Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung zahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Absatz 3 LHG führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.